Zollnews


Wir möchten Sie mit diesem Service bezüglich Änderungen im Bereich Zoll und Außenhandel auf dem neuesten Stand halten. Sollten Sie an genaueren Informationen zu den einzelnen Themen interessiert sein, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

28. Januar 2019
Handelsabkommen EU - Japan
Die Europäische Union hat mit Japan ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA - EU-Japan EPA) abgeschlossen. Dadurch wird ein Großteil der bisher zu entrichtenden Zölle (1 Mrd. EUR pro Jahr) abgeschafft.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen tritt bereits am 1. Februar 2019 in Kraft.

Die Präferenzursprungsregeln in Kapitel 3 des Abkommens und in Anhang 3. Grundlage eines Antrags auf Präferenzbehandlung ist entweder eine vom Ausführer ausgestellte Erklärung zum Ursprung, welche die Ursprungseigenschaft des Erzeugnisses belegt, oder die Gewissheit des Einführers, dass das Erzeugnis die Ursprungseigenschaft besitzt („importer’s knowledge“).

Für nähere Informationen und Beratung hinsichtlich der Auswirkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

+ Abkommenstext
+ Information der WKO
8. August 2018
Einführung vorläufiger Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse
Die Europäische Union hat mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/1013 der Kommission ihre Schutzmaßnahmen auf Importe einer Reihe von Stahlerzeugnissen ausgeweitet. Grund hierfür ist die mögliche Umleitung dieser Erzeugnisse auf den EU-Markt aufgrund der kürzlich eingeführten US-Zölle.

Bei 23 Kategorien von Stahlerzeugnissen wurden Zollkontingente geschaffen, die dem Durchschnitt der Einfuhren der letzten drei Jahre entsprechen. Werden diese Quoten überschritten, wird ein zusätzlicher Zollsatz von 25% erhoben.

Diese Maßnahmen gelten für alle Länder, mit Ausnahme einiger Entwicklungsländer sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.

+ Durchführungsverordnung (EU) 2018/1013
25. Juni 2018
Zusätzliche Wertzölle auf Waren aus den USA
Die Europäischen Union hat als Reaktion auf den Stahlstreit Vergeltungszölle gegen die USA verhängt, die seit dem 22.06.2018 in Kraft sind.

Betroffen sind davon diverse Waren aus der Kombinierten Nomenklatur (KN).

+ Durchführungsverordnung (EU) 2018/886
4. Mai 2018
Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen in die EU wird zukünftig überwacht
Die Überwachung gilt für Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein. Importe aus der Schweiz sind jedoch mitbetroffen!

Alle Einfuhren bis zu einem Nettogewicht von 2.500 kg fallen unter die Bagatellgrenze werden nicht erfasst.

Zur zollrechtlichen Abfertigung der unter die Überwachung fallenden Produkte ist ab dem 12. Mai 2018 die Vorlage eines Überwachungsdokumentes erforderlich. Für die Beantragung eines Überwachungsdokuments ist in Österreich das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) zuständig.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

+ Durchführungsverordnung (EU) 2018/640
+ Information Wirtschaftskammer
9. Januar 2018
Wichtiger Termin: Auskunftsbogen für ermächtigte Ausführer (Za 280)
Gemäß Ihrer Bewilligungen haben alle ermächtigten Ausführer bis 31.01. jeden Jahres einen ausgefüllten Auskunftsbogen (Vordruck Za 280, siehe Link unten) an das Bewilligungszollamt zu übermitteln. Bei Fragen hinsichtlich des Fragebogens stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.



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