Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Seit dem 01.01.2008 können sich in der Europäischen Union ansässige Unternehmen als zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator) durch ihr zuständiges Zollamt zertifizieren lassen.
Der Status eines AEO kann gem § 5a des Zollkodex von den Mitgliedsstaaten nur verliehen werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- Einhaltung der Zollvorschriften
- Zufrieden stellende Führung der Geschäftsbücher
- Zahlungsfähigkeit
- Angemessene Sicherheitsstandards.
Ziel der Zertifizierung ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („supply chain“) vom Hersteller bis zum Endverbraucher.