Zollabfertigung
Die Globalisierung hat zu einer stark vernetzen Wirtschaft geführt. Im gleichen Maße wie die internationalen Handelsbeziehungen, stiegen aber auch die Anforderungen sowohl an die
Zollverwaltung als auch an die einzelnen Wirtschaftsbeteiligten. Eine Unzahl an Gesetzen und Verordnungen regeln im Bereich des Zoll- und Außenhandelsrechts den Ablauf internationaler Warengeschäfte.
Das Thema Zoll fristete lange Zeit ein Schattendasein im Bereich betrieblicher Entscheidungsprozesse.
Immer mehr Unternehmen haben jedoch erkannt, dass die Zollangelegenheiten nicht nur so nebenher erledigt werden können.
Dazu können auf der einen Seite die finanziellen Folgen viel zu gravierend sein. Auf der anderen Seite kann nur eine
ordnungsgemäße Zollabfertigung auch einen ungehinderten Warenverkehr sicherstellen, dessen Bedeutung in Zeiten von
Just-in-time - Lieferungen nicht zu unterschätzen ist.
Wir bieten Ihnen als spezialisierter Zolldienstleister eine optimale Anpassung an Ihre Geschäftsprozesse und garantieren Ihnen somit
einen reibungslosen Ablauf. Dabei wollen und können wir Ihnen folgende Möglichkeiten und Vorteile bieten:
ZOLLANMELDUNGEN
Um Waren in ein Zollverfahren zu überführen bzw. ein solches zu beenden, ist es notwendig entsprechende Zollanmeldungen gegenüber dem Zollamt abzugeben. Je nach den wirtschaftlichen Beweggründen muss das richtige Verfahren gefunden und entsprechend den geltenden Zollbestimmungen durchgeführt werden.
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Zollvertreter bieten wir die Abwicklung folgender Zollverfahren gegenüber den Zollbehörden an:
Export
Freie Ausfuhr (Verfahren 10xx)
Passive Veredelungen (Verfahren 21xx)
Vorübergehende Ausfuhr (Verfahren 23xx)
Wiederausfuhr (Verfahren 31xx)
Import
Einfuhrzollanmeldung (Verfahren 40xx)
Aktive Veredelung (Verfahren 51xx)
Vorübergehende Verwendung (Verfahren 53xx)
Wiedereinfuhr (61xx)
Sonstige
Versandscheine (T1, T2, T-)
Carnet TIR (Eröffnung am Amtsplatz Terminal Wels)
Präferenznachweise (EUR.1, ATR, Form A)
Versanddokumente (T2L, T2F, T2LF)
OPTIMIERUNG
Steht für Transportdienstleister die jeweilige physische Warenbewegung im Zentrum, wird dabei
gerne auf die Optimierungsmöglichkeiten vergessen, um eine möglichst schnelle Abwicklung gewährleisten zu können.
Tatsächlich bietet der Zollkodex jedoch viele, für die Wirtschaftsbeteiligten vorteilhafte Möglichkeiten,
die Abgabenbelastung zu minimieren.
Daher sollten diese Möglichkeiten auch so weit als möglich genutzt werden.
Sinn und Zweck des Europäischen Zollrechts ist nämlich in erster Linie der Schutz der europäischen Wirtschaft.
Auch die immer wieder problematische Tarifierung der Artikelstämme können wir im Sinne einer Optimierung Ihrer Zollabwicklung gerne für Sie übernehmen.
Eine einheitliche und richtige Tarifierung Ihrer Waren schützt vor Abgabennacherhebungen und lässt eine Berechnung der
Abgabenbelastung bereits vor Verbringen der Ware zu.
INTEGRATION
Als kompetentes Team können wir uns, nach entsprechenden Beratungsgesprächen,
optimal in Ihre Geschäftsprozesse integrieren. Das Thema Zoll soll Ihre Geschäftsabwicklung nicht
behindern, sondern diese, speziell an Ihre besonderen Bedürfnisse angepasst, begleiten.
ZENTRALE ABWICKLUNG
Seit Einführung von zollamtlichen Warenorten ist eine Zollabwicklung grundsätzlich an jedem, seitens der Zollbehörde bewilligten, Ort innerhalb Österreichs möglich.
Daraus ergeben sich auch neue Möglichkeiten einer zentralen Abwicklung Ihrer zollrelevanten Sachverhalte.
Wir können Ihnen die Erledigung Ihrer Formalitäten im Bereich Zoll und Außenhandel im gesamten Zuständigkeitsbereich der
österreichischen Zollverwaltung anbieten.
Dies bedeutet zugleich auch einen zentralen Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme.
Zusätzlich können wir, über die österreichischen Grenzen hinaus, mittels qualitativ hochwertiger Vertragspartner eine Zollabfertigung in den angrenzenden Nachbarländer anbieten.
Eine zentralisierte Abwicklung Ihrer Zollangelegenheiten ist uns derzeit in folgenden Ländern möglich:
- Österreich (AT)
- Deutschland (DE)
- Schweiz (CH)
- Tschechische Republik (CZ)
KOMPETENZ
Das Zollrecht und die Außenhandelsbestimmungen unterliegen ständigen Veränderungen. Die geltende Rechtslage und Rechtsprechung muss daher ständig beobachtet werden, um auf Veränderungen rasch reagieren zu können.
Nur durch permanente Weiterbildung kann erreicht werden, diesen Veränderungen auch gerecht zu werden.
Unsere jeweiligen Kompetenzteams und Experten können Sie dazu in allen relevanten Bereichen mit Ihrem Wissen unterstützen.
COMPLIANCE
Compliance ist ein Schlagwort, dem gerade im Bereich Zoll eine hohe Bedeutung zukommt. Die Einhaltung zum
Teil komplexer Vorschriften wird streng kontrolliert und kann hohe finanzielle Kosten zur Folge haben.
Diesbezüglich darf auch nicht auf die persönliche Verantwortlichkeit, im Sinne der jeweiligen Rechtsvorschriften, Ihrer Mitarbeiter vergessen werden.
Wir können Sie in dem Aufbau und der Umsetzung Ihrer internen Kontrollsysteme unterstützen und Ihnen bezüglich
Zollabfertigungen durch Zoll Plus auch die rechtlich geforderte Qualität garantieren.
AUSFUHRNACHWEISE
Der Ausfuhrnachweis zählt zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen, um bei Ausfuhrlieferungen eine Steuerfreiheit zu gewähren. Fehlen entsprechende Ausfuhrnachweise, kann es im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Nachforderungen seitens der Finanzbehörden kommen.
Durch die zentrale Abwicklung aller Ausfuhrzollanmeldungen über Zoll Plus, als Ihr Zolldienstleister, ergibt sich für Sie der Vorteil nur einer einzigen, zentralen Ansprechstelle bzgl. Ihrer Ausfuhrnachweise. Nach Erfassung der Ausfuhrzollanmeldung in unserem EDV-System erhalten wir automatisch, nachdem die Ware bei der Außengrenze eingelangt ist, die Austrittsanzeige seitens der Zollbehörde.
Trotz alledem besteht vereinzelt die Möglichkeit, dass wir keine elektronische Rückmeldung erhalten.
Dies kann sowohl durch technische als auch menschliche Gründe (z.B. Fahrer zeigt das Ausfuhrbegleitdokument an der Grenze nicht vor) verursacht sein.
In solchen Fällen ist es uns allerdings durch unser internes elektronisches Prüfsystem möglich, sicher zu stellen, dass etwaige fehlende Nachweise rechtzeitig auffallen und die erforderliche Ausfuhrbestätigung gegebenenfalls auch nachträglich erwirkt werden kann.
Zollanmeldungen
Um Waren in ein Zollverfahren zu überführen bzw. ein solches zu beenden, ist es notwendig entsprechende Zollanmeldungen gegenüber dem Zollamt abzugeben. Je nach den wirtschaftlichen Beweggründen muss das richtige Verfahren gefunden und entsprechend den geltenden Zollbestimmungen durchgeführt werden.
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Zollvertreter bieten wir die Abwicklung folgender Zollverfahren gegenüber den Zollbehörden an:
Export
Freie Ausfuhr (Verfahren 10xx)
Passive Veredelungen (Verfahren 21xx)
Vorübergehende Ausfuhr (Verfahren 23xx)
Wiederausfuhr (Verfahren 31xx)
Import
Einfuhrzollanmeldung (Verfahren 40xx)
Aktive Veredelung (Verfahren 51xx)
Vorübergehende Verwendung (Verfahren 53xx)
Wiedereinfuhr (61xx)
Sonstige
Versandscheine (T1, T2, T-)
Carnet TIR (Eröffnung am Amtsplatz Terminal Wels)
Präferenznachweise (EUR.1, ATR, Form A)
Versanddokumente (T2L, T2F, T2LF)
Optimierung
Steht für Transportdienstleister die jeweilige physische Warenbewegung im Zentrum, wird dabei
gerne auf die Optimierungsmöglichkeiten vergessen, um eine möglichst schnelle Abwicklung gewährleisten zu können.
Tatsächlich bietet der Zollkodex jedoch viele, für die Wirtschaftsbeteiligten vorteilhafte Möglichkeiten,
die Abgabenbelastung zu minimieren.
Daher sollten diese Möglichkeiten auch so weit als möglich genutzt werden.
Sinn und Zweck des Europäischen Zollrechts ist nämlich in erster Linie der Schutz der europäischen Wirtschaft.
Auch die immer wieder problematische Tarifierung der Artikelstämme können wir im Sinne einer Optimierung Ihrer Zollabwicklung gerne für Sie übernehmen.
Eine einheitliche und richtige Tarifierung Ihrer Waren schützt vor Abgabennacherhebungen und lässt eine Berechnung der
Abgabenbelastung bereits vor Verbringen der Ware zu.
Integration
Als kompetentes Team können wir uns, nach entsprechenden Beratungsgesprächen,
optimal in Ihre Geschäftsprozesse integrieren. Das Thema Zoll soll Ihre Geschäftsabwicklung nicht
behindern, sondern diese, speziell an Ihre besonderen Bedürfnisse angepasst, begleiten.
Zentrale Abwicklung
Seit Einführung von zollamtlichen Warenorten ist eine Zollabwicklung grundsätzlich an jedem, seitens der Zollbehörde bewilligten, Ort innerhalb Österreichs möglich.
Daraus ergeben sich auch neue Möglichkeiten einer zentralen Abwicklung Ihrer zollrelevanten Sachverhalte.
Wir können Ihnen die Erledigung Ihrer Formalitäten im Bereich Zoll und Außenhandel im gesamten Zuständigkeitsbereich der
österreichischen Zollverwaltung anbieten.
Dies bedeutet zugleich auch einen zentralen Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme.
Zusätzlich können wir, über die österreichischen Grenzen hinaus, mittels qualitativ hochwertiger Vertragspartner eine Zollabfertigung in den angrenzenden Nachbarländer anbieten.
Eine zentralisierte Abwicklung Ihrer Zollangelegenheiten ist uns derzeit in folgenden Ländern möglich:
- Österreich (AT)
- Deutschland (DE)
- Schweiz (CH)
- Tschechische Republik (CZ)
Kompetenz
Das Zollrecht und die Außenhandelsbestimmungen unterliegen ständigen Veränderungen. Die geltende Rechtslage und Rechtsprechung muss daher ständig beobachtet werden, um auf Veränderungen rasch reagieren zu können.
Nur durch permanente Weiterbildung kann erreicht werden, diesen Veränderungen auch gerecht zu werden.
Unsere jeweiligen Kompetenzteams und Experten können Sie dazu in allen relevanten Bereichen mit Ihrem Wissen unterstützen.
Compliance
Compliance ist ein Schlagwort, dem gerade im Bereich Zoll eine hohe Bedeutung zukommt. Die Einhaltung zum
Teil komplexer Vorschriften wird streng kontrolliert und kann hohe finanzielle Kosten zur Folge haben.
Diesbezüglich darf auch nicht auf die persönliche Verantwortlichkeit, im Sinne der jeweiligen Rechtsvorschriften, Ihrer Mitarbeiter vergessen werden.
Wir können Sie in dem Aufbau und der Umsetzung Ihrer internen Kontrollsysteme unterstützen und Ihnen bezüglich
Zollabfertigungen durch Zoll Plus auch die rechtlich geforderte Qualität garantieren.
Ausfuhrnachweise
Der Ausfuhrnachweis zählt zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen, um bei Ausfuhrlieferungen eine Steuerfreiheit zu gewähren. Fehlen entsprechende Ausfuhrnachweise, kann es im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Nachforderungen seitens der Finanzbehörden kommen.
Durch die zentrale Abwicklung aller Ausfuhrzollanmeldungen über Zoll Plus, als Ihr Zolldienstleister, ergibt sich für Sie der Vorteil nur einer einzigen, zentralen Ansprechstelle bzgl. Ihrer Ausfuhrnachweise. Nach Erfassung der Ausfuhrzollanmeldung in unserem EDV-System erhalten wir automatisch, nachdem die Ware bei der Außengrenze eingelangt ist, die Austrittsanzeige seitens der Zollbehörde.
Trotz alledem besteht vereinzelt die Möglichkeit, dass wir keine elektronische Rückmeldung erhalten.
Dies kann sowohl durch technische als auch menschliche Gründe (z.B. Fahrer zeigt das Ausfuhrbegleitdokument an der Grenze nicht vor) verursacht sein.
In solchen Fällen ist es uns allerdings durch unser internes elektronisches Prüfsystem möglich, sicher zu stellen, dass etwaige fehlende Nachweise rechtzeitig auffallen und die erforderliche Ausfuhrbestätigung gegebenenfalls auch nachträglich erwirkt werden kann.