ZOLLRECHT
Das Zollrecht der Europäischen Union besteht aus einer Vielzahl zum Teil komplexer Rechtsvorschriften. Ergänzt werde diese durch nationale Vorschriften und Verfahrensabläufe. Verstöße gegen das Zollrecht sind strafbewährt und können vor allem, wenn Abgaben in zu niedriger Höhe entrichtet oder Nachweise unrichtig ausgestellt wurden, zu finanzstrafrechtlichen Folgen führen.
Auf der anderen Seite bietet das Zollrecht und nationale Vorschriften aber auch Möglichkeiten, Verstöße oder Fehler zu sanieren bzw. korrigieren.
Des Weiteren können nicht geschuldete Abgaben bis zu einem Zeitraum von drei Jahren nach zollamtlicher Mitteilung der Abgabenschuld erstattet werden.
ZOLLAMTLICHE BEWILLIGUNGEN
Es gibt eine Unzahl an zollamtlichen Bewilligungen, die einerseits die zolltechnische Abwicklung vereinfachen und
andererseits Zollbegünstigungen nach sich ziehen:
- Bewilligung „Ermächtigter Ausführer“
- Aktive / Passive Veredelung
- Authorized Economic Operator (AEO)
Gerne beraten wir Sie bezüglich der Voraussetzungen, Antragsstellung und laufender Überwachung der Bewilligungsvoraussetzungen.
URSPRUNG UND PRÄFERENZEN
Die Europäische Union hat als größter gemeinsamer Markt der Welt ein vielfältiges Netz an Präferenzabkommen mit wichtigen Handelspartnern geschlossen:
PAN-EURO-Kumulierung
(Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Türkei)
PAN-EURO-MED Kumulierung
Auch wird der Import aus Entwicklungsländern zum Teil mit Präferenzzollsätzen begünstigt. Als Folge werden gegenseitige oder einseitige Zollbegünstigungen gewährt, die auch entsprechend genutzt werden sollten.
Auch kann es aufgrund von Handelsbeschränkungen oder Anti-Dumping-Maßnahmen immer wieder möglich sein, dass der nichtpräferenzielle (zollrechtliche) Ursprung von Waren nachgewiesen werden muss.
Auf der Seite der Kommission findet sich eine vollständige Auflistung aller Präferenzabkommen.
MONITORING VON INHOUSE-ZOLLABFERTIGUNGEN
Selbst wenn Sie über eine eigene Zollabteilung verfügen und Sie somit Ihre Formalitäten selbst erledigen, können wir Sie gerne bei Ihren Compliance - Prozessen unterstützen.
Eine externe Prüfung durch uns kann helfen, Fehler rechtzeitig zu entdecken und interne Prozesse zu verbessern.
EXPORTKONTROLLRECHT
Das geltende Exportkontrollrecht hat die Aufgabe
- der Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Nonproliferation),
- der Verhinderung der unkontrollierten Verbreitung konventioneller Rüstungsgüter,
- der Terrorismusprävention und
- der Durchsetzung internationaler Embargos und wirtschaftlicher Sanktionen.
Zusätzlich zu nationalen und europäischen Rechtsbestimmungen (Außenhandelsgesetz, Außenhandelsverordnung, EG–Dual-Use–Verordnung, etc.) sind dabei jedenfalls auch die Bestimmungen des US-Reexportrechts zu beachten.
Gerade bei Exporten in Länder, die Embargo-Bestimmungen unterliegen, ist eine genaue Prüfung und etwaige Bewilligung unabdingbar.
TARIFIERUNG
Die richtige Tarifierung und damit Einreihung Ihrer Artikel in den Gemeinsamen Zolltarif hat weitreichende Folgen im Bereich der Zollabwicklung und Ausfuhrkontrolle und bestimmt:
- Zollsätze
- Verbote und Beschränkungen
- Genehmigungs- oder Lizenzpflichten für die Einfuhr
- Notwendigkeit spezieller Unterlagen (z.B. Ursprungszeugnis, etc.)
- Antidumpingregelungen
- Inanspruchnahme eines Kontingents oder einer Zollaussetzung
Durch die professionelle Klassifizierung Ihrer Produkte wird die Einhaltung der oben angeführten Beschränkungen ebenso wie die richtige Ermittlung des Zollsatzes sichergestellt.
Bei Unklarheiten bei der Einreihung, dich sich aufgrund zum Teil unterschiedlicher Rechtsansichten seitens der Zollbehörden der EU immer wieder ergeben können, unterstützen wir auch gerne bei der Einholung verbindlicher Zolltarifauskünfte (VZTA).
ZOLLWERTERMITTLUNG
Die Zollwertermittlung, auf deren Grundlage die entsprechenden Zoll- und Steuerabgaben berechnet werden, erfolgt aufgrund komplexer Rechtsvorschriften. Fehler (z.B. nicht berücksichtigte Lizenzkosten, Materialbeistellungen, Verbundenheit, etc.) können dabei zu Abgabenverkürzungen und in der Folge zu Finanzstrafverfahren führen.
Im Gegenteil ist es aber auch möglich, dass abzugsfähige Kosten (z.B. Beförderungskosten in der Gemeinschaft, Einkaufsprovisionen, etc.) nicht berücksichtigt werden und daher zu hohe Zölle bezahlt werden.
ZOLLBETRIEBSPRÜFUNGEN
Alle Unternehmen, die zollrelevante Sachverhalte erfüllen, müssen auch mit entsprechenden Nachkontrollen seitens der Zollbehörden rechnen.
Wir können Sie bei der Vorbereitung auf eine entsprechende Prüfung unterstützen, d.h. Prüfung der Zollanmeldungen die Sie oder die in Ihrem Namen abgegeben wurden. Wichtig ist in diesem Fall vor allem die Möglichkeit, auch nach Ankündigung einer entsprechenden Prüfung eine Selbstanzeige, im Sinne des Finanzstrafgesetzes, abgeben zu können. Entsprechende Strafen können so durch genaue Prüfung im Vorfeld abgewendet werden.
Des Weiteren können wir bei der Darstellung von Zollvorgängen gegenüber der Behörde unterstützend zur Seite stehen. Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Behörden kann so Verständnis und Kommunikation zwischen Prüfer und geprüftem Unternehmen verbessert werden.