Zollnews


Wir möchten Sie mit diesem Service bezüglich Änderungen im Bereich Zoll und Außenhandel auf dem neuesten Stand halten. Sollten Sie an genaueren Informationen zu den einzelnen Themen interessiert sein, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

2. Oktober 2017
ExportKnowHow
Wir möchten Sie über den Launch von www.exportknowhow.at informieren. Es handelt sich dabei um eine online Service- und Informationsplattform für alle Fragen rund um die Internationalisierung von Unternehmen.

Das Portal wurde durch das hochengagierte Team der ICS Internationalisierungscenter Steiermark GmbH - eine Gemeinschaftsinitiative von Wirtschaftskammer Steiermark, Land Steiermark/SFG und Industriellenvereinigung Steiermark - konzipiert, geplant und zur Gänze aus Fördermitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

Von Fachbeiträgen bis hin zu Export Fit Check, Business Plan Vorlagen und einer wachsenden Mediathek, finden Unternehmen hier alles betreffend der Thematik Auslandsgeschäft.

Dankenswerterweise durften wir, in Form von Beiträgen für die Mediathek, am Aufbau dieser spannenden Plattform mitwirken.

+ ExportKnowHow
+ ICS Internationalisierungscenter Steiermark GmbH
13. Juli 2017
CETA-Abkommen tritt (vorläufig) in Kraft
Es kam zu einer Einigung zwischen der kanadischen Regierung und der Europäischen Kommission hinsichtlich der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens CETA.

Das Abkommen tritt damit zumindest vorläufig am 21. September 2017 in Kraft. Endgültig wird das Abkommen mit der Ratifizierung des Abkommens durch die Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten.

+ Gemeinsame Erklärung
12. Juli 2017
Vereinfachung bei Langzeit-Lieferantenerklärungen
Der ursprüngliche Artikel 62 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Union (UZK-DVO) ließ nur eine Ausstellung einer Lieferantenerklärung für die Vergangenheit ODER die Zukunft zu.

Dies wurde mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/989 der Kommission geändert. Es kann jetzt eine einzige Langzeit-Lieferantenerklärung für einen Zeitraum vor und nach Ausstellungsdatum ausgestellt werden.

+ Durchführungsverordnung (EU) 2017/989 der Kommission
9. Januar 2017
Registrierter Ausführer (REX)
In allen zukünftigen Präferenzabkommen sowie im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) soll die Verantwortung für die Ausstellung von Präferenznachweisen auf den Ausführer übergehen. Es wird hier demnach keine zollamtliche Bestätigung mehr geben. Auch eine Bewilligung als „Ermächtigter Ausführer“, so der Wert der Sendung EUR 6.000,- übersteigt, ist nicht mehr notwendig. Die Ausstellung von Präferenznachweisen geht also in die alleinige Eigenverantwortung des Ausführers über.

Es ist jedoch eine einmalige Registrierung als sog. „Registrierte Ausführer REX“ zu beantragen. Ein entsprechendes Formular steht unten sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen zum Download bereit.

Die Registrierung derzeit ausschließlich für das zukünftig anwendbare Abkommen mit Kanada (CETA) erforderlich ist. Im Übergangszeitraum bis zum 31.12.2017 können Ermächtigte Ausführer (EA) ihre Bewilligungsnummer für die CETA Ursprungserklärung anstelle der REX Nummer verwenden.

Diese Änderungen betreffen nicht die bisherigen Präferenzabkommen. Hier ist weiterhin der Ermächtigte Ausführer (EA) bzw. die zollamtliche Bestätigung von Präferenznachweisen (z.B. EUR.1) vorgesehen.

+ Antrag auf Registrierung
+ Leitfaden zur Registrierung
8. Januar 2017
Wichtiger Termin: Auskunftsbogen für ermächtigte Ausführer (Za 280)
Gemäß Ihrer Bewilligungen haben alle ermächtigten Ausführer bis 31.01. jeden Jahres einen ausgefüllten Auskunftsbogen (Vordruck Za 280, siehe Link unten) an das Bewilligungszollamt zu übermitteln. Bei Fragen hinsichtlich des Fragebogens stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

+ Vordruck Za280


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