Zollnews
Wir möchten Sie mit diesem Service bezüglich Änderungen im Bereich Zoll und Außenhandel auf dem neuesten Stand halten.
Sollten Sie an genaueren Informationen zu den einzelnen Themen interessiert sein, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
12. Januar 2016
Die Europäische Kommission hat mit Delegierter Verordnung (EU) Nr. 2420/2015 die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Dual Use - Verordnung (EG) Nr. 428/2009 geändert.
Die Änderungen sind mit 25.12.2015 in Kraft getreten.
+ Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2420/2015
11. Januar 2016
Die türkische Zollverwaltung hat die Verwendungsmöglichkeit des Carnet ATA in der Türkei in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt:
Die türkische Zollverwaltung fordert, das im Feld „B“ (Represented by) auch ein Name eines Vertreters des Carnetinhabers in der Türkei (Empfänger) eingetragen werden muss, der sowohl beim Import- als auch beim Wiederausfuhr- Trennabschnitt (Voucher) unterschreiben muss. Die Verwendung eines Carnet ATA, wenn die Ware zur eigenen Verfügung in die Türkei geschickt werden soll, ist daher auch ohne einen türkischen Vertreter nicht mehr möglich.
Der in Feld B angeführte Vertreter muss überdies eine Vollmacht vorweisen. Außerdem muss diese Vollmacht von der türkischen Botschaft/Konsulat überbeglaubigt werden!
Wir bitten dies zu beachten und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
+ Information der WKO
11. Januar 2016
Der Rat der Europäischen Union gab eine vorläufige Verlängerung der Sanktionen gegen Russland bis zum 31.07.2016 bekannt. Als Grund wurde die nicht vollständige Umsetzung des Minkser Abkommens genannt.
+ Pressemitteilung
18. Dezember 2015
Der am 10.10.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Unionszollkodex wird ab 01.05.2016 die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex der Gemeinschaft) ablösen und damit das Zollrecht in der Europäischen Union grundlegend ändern.
Wesentliche Rechtsänderungen betreffen insbesondere folgende Bereiche:
- Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
- Zollschuldrecht
- Zollverfahren
- Gesamtsicherheit und Reduktion der Sicherheit
- Sicherheitsleistung in der Vorübergehenden Verwahrung und den Zollverfahren
- Verbindliche Zolltarifauskunft (nur mehr 3 Jahre Gültigkeit!)
- Lieferantenerklärungen
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf eine sehr gute Darstellung der wichtigsten Änderungen durch Herrn Herbert Herzig von der Wirtschaftskammer Österreich hinweisen.
Hinsichtlich konkreter Auswirkungen auf Ihre Zollprozesse beraten wir Sie sehr gerne!
+ Unionszollkodex (Verordnungstext)
+ Information der Wirtschaftskammer
17. Dezember 2015
Wie jedes Jahr aktualisiert die Europäische Kommission auch 2016 die Kombinierte Nomenklatur (8-stellige Zolltarifnummer der Europäischen Union). Die entsprechende Verordnung tritt mit dem 01.01.2016 in Kraft.
Es sind dabei folgende Positionen der Kombinierten Nomenklatur betroffen:
- 0602
- 0603
- 2202
- 2805
- 2846
- 2903
- 2905
- 2917
- 3403
- 3824
- 6912
Die entsprechenden Daten und Korrespondenztabellen können u.a. auf der Seite der Statistik Austria heruntergeladen werden.
+ Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission
+ Statistik Austria