Zollnews
Wir möchten Sie mit diesem Service bezüglich Änderungen im Bereich Zoll und Außenhandel auf dem neuesten Stand halten.
Sollten Sie an genaueren Informationen zu den einzelnen Themen interessiert sein, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
6. Juni 2014
Wie bereits in den Medien berichtet, hat Finanzminister Dr. Spindelegger die Einführung eines 25%igen Strafzuschlags bei Selbstanzeigen im Sinne des Finanzstrafgesetzes in einem Brief an Kommissionsvizepräsident Kallas angekündigt.
Dies soll jedoch nur hinsichtlich der bei Beginn einer Außenprüfung (oder unmittelbar davor) erstatteten Selbstanzeigen gelten. Erfolgt die Selbstanzeige ohne Zusammenhang mit einer Außenprüfung ist zumindest nach derzeitigem Kenntnisstand keine Änderung geplant.
Die Gesetzesänderung soll mit Oktober 2014 in Kraft treten. Dieser Umstand sollte unseres Erachtens dazu genutzt werden, um die bisherigen Zollprozesse einer Überprüfung zu unterziehen. Dadurch könnte auf mögliche Fehler und Schwachstellen noch rechtszeitig, ohne Gefahr eines Strafzuschlags, reagiert werden. Wir unterstützen Sie gerne bei Planung und Umsetzung eines entsprechenden Zoll-Audits.
5. Juni 2014
Die Listen der bestehenden autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingente wurden auf der BMF-Website auf den Stand 01. Juli 2014 aktualisiert. Zusätzlich kann auch eine Liste der derzeit beantragten Zollaussetzungen und Zollkontingente eingesehen werden.
+ Infoseite BMF
8. April 2014
Zoll Plus wurde als ATLAS-Teilnehmer bei der Bundesfinanzdirektion Südost registriert und kann nunmehr Ausfuhrzollanmeldungen als zollrechtlicher Vertreter in Deutschland abgeben. ATLAS steht für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem und stellt das Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung dar.
Durch diese direkte Anbindung können unseren Kunden die aus Österreich gewohnte Servicequalität auch für Sendungen ab Deutschland in Anspruch nehmen.
Für genauere Informationen zum Ablauf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
12. März 2014
Die Kommission gab diesen Vorschlag am 11.03.2014 in Straßburg bekannt. So sollen ab Juni Handelserleichterungen vorgezogen werden, die in dem geplanten Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine über eine weitreichende Freihandelszone vorgesehen waren.
Für einen Übergangszeitraum bis zum 1. November 2014 werden die Zölle auf ukrainische Waren reduziert oder fallen ganz weg. Bis zu diesem Datum soll dann das Assoziierungsabkommen unterzeichnet und provisorisch in Kraft sein.
Es bedarf jedoch noch der Zustimmung für die Zollsenkungen durch das Europäische Parlament und den Rat.
+ Pressemitteilung der Kommission
3. Januar 2014
Gemäß Ihrer Bewilligungen haben alle ermächtigten Ausführer bis 31.01. jeden Jahres einen ausgefüllten Auskunftsbogen (Vordruck Za 280, siehe Link unten) an das Bewilligungszollamt zu übermitteln.
Bei Fragen hinsichtlich des Fragebogens stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
+ Vordruck Za 280